Dienstag, 27. November 2012

Handlungs- und Regelutulitarismus

Handlungsutilitarismus: Bewertung jeder einzelnen Handlung und ihrer Alternativen nach dem Prinzip der Nützlichkeit - diejenige Handlung ist moralisch geboten, die am meisten Freude bei den Betroffenen zur Folge hat.

Fallbeispiel: Ein Systemkritiker wird mit 19 anderen gefangen. Ihm wird angeboten, dass er einen anderen erschießt und dann mit den restlichen 18 frei gelassen wird. Wenn er es nicht tut, werden alle 20 erschossen. Er hat also zwei Möglichkeiten: einen zu erschießen oder es zu lassen. Im ersten Fall wird die Freude der Betroffenen allerdings größer sein als im zweiten, deswegen sollte er im Sinne des Handlungsutilitarismus einen erschießen.


Regelutilitarismus: Bewertung einer Handlungsregel nach dem Prinzip der Nützlichkeit. Handlungen sind dann moralisch geboten, wenn sie mit einer nützlichen Regel in Einklang stehen. Daraus ergeben sich meist Klassen von Handlungen.

Fallbeispiel: Der Systemkritiker muss nun nützliche Regeln finden, mit der die beiden Handlungsalternativen in Einklang stehen könnten. Dies fällt für die erste Möglichkeit nicht schwer: Wenn alle Menschen wenige töten, um mehr zu retten, so wäre dies sicherlich nützlich, die Handlung damit als solche gerechtfertigt. Die zweite Alternative ließe sich nur aufgrund der Regel, nicht zu töten rechtfertigen. Da diese aber nicht nützlich ist, muss man sich auch hier für die erste Alternative entscheiden.

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