Mittwoch, 20. März 2013

Naturrecht und Naturgesetz bei Hobbes

Thomas Hobbes - Leviathan (Kap. 13)

Jus Naturale bedeutet, dass der Mensch innerhalb seiner Selbsterhaltung frei ist, Im Naturzustand des Menschen gilt das "Jus naturale", welches ihm das Recht zur Freiheit gibt, alles in seiner Macht stehende zu tun, um sein eigenes Leben zu erhalten und zu schützen.

Lex Naturalis ist eine Verpflichtung zu Selbsterhaltung. Vernünftigerweise entsteht daraus das "Lex naturalis", welches einen dazu verpflichtet, die Erhaltung seines Lebens anzustreben, d.h. es ist ihm verboten etwas zu tun, was sein eiges Leben gefährdet. 


Kritik
  • Hobbes schreibt Jus und meint Recht, obwohl es eine Verpflichtung (und damit eher ein Lex) ist - da Gesetz und Recht die gleiche Intention (Selbsterhaltung) haben, lassen sie sich kaum noch unterscheiden.
  • Hobbes geht von einem rational-egoistischen Menschen aus - er vernachlässigt Vertrauen, Mitgefühl, die Familie - und damit den emotionalen Menschen.

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