Samstag, 16. März 2013



Vom Kriegszustand zum Staat

Nach Hobbes befinden sich die Menschen vor der Bildung eines Staates in einem Naturzustand, der "Krieg eines jeden gegen jeden" genannt wird. In diesem Zustand gilt das natürliche Recht des Menschen ("ius naturale"), alles in seiner Macht stehende zur Selbsterhaltung zu nutzen, sowie das von der Vernunft bestimmte Gesetz der Natur ("lex naturalis"), wonach der Mensch verpflichtet ist, diese Selbsterhaltung zu sichern.
Dies bedeutet wiederum, dass er sich des Lebens eines anderen bemächtigen darf und sogar muss, wenn es seiner Selbsterhaltung dient.
Jedoch gibt es dadurch keine Sicherheit für den Einzelnen und dieser sieht sich in ständiger Bedrohung durch andere. Als logische Konsequenz ist der Mensch, dessen Leben durch den Kriegszustand bedroht wird, aufgrund des Gesetz der Natur dazu verpflichtet sich um Frieden zu bemühen, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet. Erscheint ihm dies als aussichtslose Bemühung, so soll er sich auf sein natürliches Recht stützen und sich aller Mittel des Krieges bedienen.
Besteht allerdings Hoffnung auf Frieden, sollen die Menschen ihr Recht  auf einen Souverän übertragen, dem sie durch eigene Zustimmung (quasi vertraglich) zum Gehorsam verpflichtet sind und der ihnen im Gegenzug Sicherheit gewährleistet.
Es kommt zur Bildung eines Staates.

Die Macht des Souverän ist dabei nur legitim, solange er seinen Untertanen Sicherheit bieten kann.


von Max Stachon

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