Vom Kriegszustand zum Staat
Nach Hobbes befinden sich die
Menschen vor der Bildung eines Staates in einem Naturzustand, der "Krieg
eines jeden gegen jeden" genannt wird. In diesem Zustand gilt das natürliche
Recht des Menschen ("ius naturale"), alles in seiner Macht stehende zur
Selbsterhaltung zu nutzen, sowie das von der Vernunft bestimmte Gesetz der
Natur ("lex naturalis"), wonach der Mensch verpflichtet ist, diese Selbsterhaltung
zu sichern.
Dies bedeutet wiederum, dass er
sich des Lebens eines anderen bemächtigen darf und sogar muss, wenn es seiner
Selbsterhaltung dient.
Jedoch gibt es dadurch keine
Sicherheit für den Einzelnen und dieser sieht sich in ständiger Bedrohung durch
andere. Als logische Konsequenz ist der Mensch, dessen Leben durch den
Kriegszustand bedroht wird, aufgrund des Gesetz der Natur dazu verpflichtet
sich um Frieden zu bemühen, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet. Erscheint
ihm dies als aussichtslose Bemühung, so soll er sich auf sein natürliches Recht
stützen und sich aller Mittel des Krieges bedienen.
Besteht allerdings Hoffnung auf
Frieden, sollen die Menschen ihr Recht
auf einen Souverän übertragen, dem sie durch eigene Zustimmung (quasi
vertraglich) zum Gehorsam verpflichtet sind und der ihnen im Gegenzug
Sicherheit gewährleistet.
Es kommt zur Bildung eines Staates.
Die Macht des Souverän ist dabei
nur legitim, solange er seinen Untertanen Sicherheit bieten kann.
von Max Stachon
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen